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 Häufige Fragen

Sie fragen und wir antworten.

Auch bei uns gibt es Fragen, die immer wieder von unseren Kunden an uns gestellt werden und die wir Ihnen an dieser Stelle gern beantworten.

Sollten Sie hier nicht fündig werden, können Sie uns jederzeit gern unter 034 91-877 14 33 anrufen oder uns eine E-Mail an kontakt@hoerteam-wittenberg.de schreiben.

Lysann Wegener
Inhaberin Hörteam Wittenberg

Es gibt keinen Unterschied: Umgangssprachlich wird ein Hörsystem meist als „Hörgerät“ bezeichnet.

  • Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) stellt bei einer Schwerhörigkeit eine sogenannte Ohrenärztliche Verordnung aus – diese benötigen Sie für die Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
  • Anpassung der Hörsysteme (siehe unter "Mein Hörgerät")

Die meisten Krankenkassen zahlen:

  • für das erste Hörsystem 685,00 Euro
  • für das zweite Hörsystem 532,00 Euro
  • pro Ohrstück 33,50 Euro
  • die Servicepauschale pro Hörgerät 125,00 Euro
  • damit insgesamt: 1534,00 Euro, abzüglich 20,00 Euro gesetzliche Zuzahlung
  • Hörgeräte gibt es in unterschiedlichen Preisklassen. Bei der Basisklasse müssen Sie – mit Ausnahme der gesetzlichen Zuzahlung von 10,00 Euro pro Hörgerät – nichts dazu bezahlen.
  • Entscheiden Sie sich für eine technisch höherwertige Lösung und damit für mehr Hörkomfort, wird ein privater Eigenanteil erforderlich. Dieser fällt unterschiedlich in der Höhe aus, je nach technischer Ausstattung der Hörsysteme. Damit Sie für sich Kosten und Nutzen richtig abschätzen können und das Passende auswählen, beraten wir Sie auch hier gerne in Ruhe und persönlich.

Es kommt dabei auf mehrere Dinge an – und auch darauf, wie diese miteinander zusammenwirken: Die Lebensdauer der Batterie hängt zum einen vom verwendeten Typ ab. Dann spielt noch eine Rolle, welchen Wirkungsgrad an Verstärkung diese Batterie leisten muss. Und schließlich entscheidet auch die Tragedauer des Hörsystems darüber, wie lange die Batterie „durchhält“. 

Grob geschätzt liegen die ungefähren Laufzeiten bei zehnstündiger Tragedauer:

  • Hörsystem-Batterietyp 10: ca. 3–4 Tage
  • Hörsystem-Batterietyp 312: ca. 7–8 Tage
  • Hörsystem-Batterietyp 13: ca. 12–14 Tage
  • Hörsystem-Batterietyp 675: ca. 2–3 Wochen

Die Erfahrung zeigt, dass wir zum Testen häufig für individuelle Tests drei verschiedene Hörsystem-Paare anpassen. Diese können Sie dann in aller Ruhe, in Ihrem Alltag und zu Hause, kostenlos ausprobieren und vergleichen. So finden Sie heraus, was Sie wirklich benötigen.

Ein Hörtest ist für Sie kostenlos.

Um den TV-Ton bestmöglich zu verstehen, ist unter Umständen ein Zubehör notwendig. Das sendet das Audiosignal vom TV direkt in die Hörsysteme. Manchmal löst auch der Einsatz eines speziellen Kopfhörers das Problem.

HdO

Das Hörgerät ist optisch sichtbar. Es sitzt, ähnlich wie Brillenbügel, hinter dem Ohr. Die Technik dieser Hörsysteme ist im Gehäuse, sichtbar hinter dem Ohr, platziert. Für den perfekten Sitz ist noch die sogenannte Otoplastik erforderlich. Dies ist ein kleines Ohrpassstück, das für den Kunden individuell angefertigt wird. Beide Teile dieser Hörgerätetypen sind mit einem Schlauch verbunden. Dieser Schlauch transportiert den durch das Hörsystem verstärkten Schall durch die Otoplastik bis an das Trommelfell.
Es gibt spezielle Hörsysteme, die besonders winzig sind und daher wirklich optisch kaum auffallen. Bei diesen befindet sich der Lautsprecher nicht im Hörsystem, sondern wird durch ein feines Kabel direkt im Gehörgang platziert.


IdO

Diese "Im Ohr-Hörsysteme" sind besonders unauffällig. Die gesamte Technik befindet sich im Gehörgang. IdOs werden passgenau für den Gehörgang individuell gefertigt. IdOs gibt es in verschiedenen Größen. Je nachdem, welche Batterie verwendet wird oder auch, ob Wireless-Spulen oder Taster verbaut sind, fallen diese Größen unterschiedlich aus.

Bei vielen Hörsystemen der neuesten Generation ist das mittlerweile möglich. Dafür gibt es diverse Apps.

Wenn man sich für ein Hörsystem entschieden hat und es mit der Krankenkasse abgerechnet wurde, ist es zunächst für die nächsten sechs Jahre nicht möglich, einen erneuten Zuschuss von der Krankenkasse für ein neues Hörsystem zu erhalten. Unabhängig davon sind Anpassung und Kauf eines neuen Hörsystems jederzeit möglich, wenn dies komplett privat, also „aus eigener Tasche“, bezahlt wird.

Hörsysteme sind Medizinprodukte. Daher ist kein Umtausch möglich. Einige Hersteller bieten für bestimmte Hörsysteme ein Upgrade an. Man kann also auch innerhalb der sechs Jahre, in denen man keinen weiteren Zuschuss für ein neues Hörsystem von der Krankenkasse bekäme, den Hörkomfort dennoch erhöhen, indem man aus einem einfacheren Hörsystem mit geringer Zuzahlung ein höherwertigeres System macht. Man zahlt dann die jeweilige Differenz zwischen den Technik-Klassen.

Rat und Hilfe sind bei uns stets kostenlos.

Dann kann das Hörsystem in den meisten Fällen repariert werden. Bei Hörsystemen ohne Eigenanteil werden die Kosten der Reparatur von der Krankenkasse übernommen – mit einer Ausnahme: Wenn der oder der Patient den Defekt grob fahrlässig verursacht hat, muss die Reparatur komplett privat, also „aus eigener Tasche“, bezahlt werden.
Bei Hörsystemen, die bereits mit Eigenanteil erworben wurden, fallen auch bei Reparaturen private Eigenanteile an. Deren Höhe richtet sich nach Reparaturaufwand. Übrigens: Niemand steht ohne Hörsystem da, wenn dieses für die Reparatur zum Hersteller geschickt werden muss. Für diese Zeit stellen wir selbstverständlich Leihgeräte zur Verfügung.

Grundsätzlich kann man sein Hörsystem sechs Jahre lang nutzen, unter Umständen aber auch länger. Möglicherweise wird die Anpassung eines neuen Hörsystems nötig bzw. möglich, wenn dieses nach sechs Jahren Gebrauch technisch verschlissen sein sollte bzw. die Hörqualität merklich nachgelassen hat. Doch auch dann wird nicht automatisch ein neues Hörsystem bzw. eine erneute Zuzahlung der Krankenklasse „fällig“: Der Bedarf dafür muss fachlich festgestellt werden – die Krankenkassen prüfen dies unter Umständen entsprechend ihren Regularien nach. Am besten ist es, zunächst Kontakt zu Ihrem Hörakustikbetrieb bzw. Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) aufzunehmen, wenn Sie diesbezüglich Handlungsbedarf sehen.

Selbstverständlich sind wir mit unserem Service auch für Sie da, wenn Sie Ihr Hörsystem nicht bei uns erworben haben.

Die Versorgung mit einem Hörsystem ist altersunabhängig. Der Hals-Nasen-Ohren-Arzt (HNO) stellt eine Verordnung darüber aus, wenn Indikationen, also Befunde und damit der Bedarf für eine „Hörhilfe“ erfüllt ist.

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